IAB – Wissen & Orientierung

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB): steuerlicher Vorteil und strategisches Instrument

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es Unternehmen, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend zu machen.
Diese vorweggenommene Betriebsausgabe führt zu einer sofortigen Steuerentlastung, die die Liquidität des Unternehmens stärkt und häufig die Finanzierung der geplanten Photovoltaikanlage erleichtert.

Durch seine Struktur ist der IAB besonders geeignet für: PV-Freiflächenanlagen, Gewerbliche Dachanlagen, Hybridprojekte (PV + Speicher), Investitionen über GmbH & Co. KG oder Einzelunternehmen, Unternehmer, die am Jahresende steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten benötigen

Grundlegende Voraussetzungen für den IAB

Der Betrieb ist IAB-begünstigt

Begünstigt sind alle Gewerbebetriebe und Selbstständige.
Die Investition muss dem Betriebsvermögen zugeordnet sein.

Die Investition ist hinreichend konkretisiert

Das Finanzamt verlangt nachvollziehbare Unterlagen, z. B.:

  • technische Projektbeschreibung
  • voraussichtliche Investitionskosten
  • vorgesehene Zeitplanung und Realisierungsfenster
  • geplante Zuordnung des Wirtschaftsgutes zum Betrieb

Diese Nachweise bereiten wir projektspezifisch auf.

Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen

PV-Projekte sind aufgrund ihres planbaren Ablaufs besonders geeignet für diese Frist.

Wie der IAB in der Praxis funktioniert

Bildung des IAB (Jahr 0)

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten werden als Betriebsausgabe abgezogen.
Dies reduziert die Steuerlast im aktuellen Jahr.

Verwendung des steuerlichen Vorteils

Die Steuerersparnis erhöht die Liquidität des Unternehmens – häufig eine Erleichterung für die Eigenkapitalquote oder die Finanzierung.

Umsetzung der Investition innerhalb von drei Jahren

Die PV-Anlage wird gebaut oder angeschafft.
Wichtig: Der IAB kann anteilig oder vollständig genutzt werden.

Auflösung des IAB (Jahr der Anschaffung)

Der IAB wird mit den tatsächlichen Anschaffungskosten verrechnet.
Dann beginnt die reguläre AfA (Abschreibung).

IAB-Rechenbeispiel – Kompakte Darstellung

Ausgangsdaten

• Investition PV-Anlage: 400.000 €
• IAB: 50 % (200.000 €)
• Steuersatz: 42 %
• Sonder-AfA: 40 %
• Degressive AfA: 15 %

Jahr 0 – Bildung des IAB

IAB-Betrag: 200.000 €
Steuerersparnis: 200.000 × 42 % = 84.000 €

Jahr 1 – Anschaffung und AfA

Restbuchwert nach IAB-Auflösung: 400.000 – 200.000 = 200.000 €
Sonder-AfA (40 %): 80.000 €
Degressive AfA (15 %): 30.000 €
Gesamt-AfA Jahr 1: 110.000 €
Steuerersparnis Jahr 1: 110.000 × 42 % = 46.200 €

Steuerersparnis gesamt

84.000 € + 46.200 € = 130.200 €

Effektive Nettobelastung

400.000 € – 130.200 € = 269.800 €
Effektive Steuerentlastung: 32,55 % der Investition

FAQ - Häufige Fragen zum IAB